Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
- RAin Hiesserich

- 25. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Mit einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.10.2025 – Az. 8 AZR 300/24) die Rechte von Beschäftigten deutlich gestärkt. Die Entscheidung macht es einfacher, sich gegen geschlechtsbezogene Entgeltbenachteiligung zu wehren.
Worum ging es?
Im konkreten Fall verdiente eine Arbeitnehmerin weniger als ein männlicher Kollege, der eine vergleichbare Tätigkeit ausübte. Der Arbeitgeber argumentierte, die Gehaltsunterschiede seien sachlich gerechtfertigt.
Das Bundesarbeitsgericht stellte jedoch klar:
Bereits der Vergleich mit einem einzelnen besserverdienenden Kollegen des anderen Geschlechts kann ausreichen, um eine Benachteiligung zu vermuten.
Bislang war häufig streitig, ob statistische Vergleiche oder größere Vergleichsgruppen notwendig sind. Das Gericht hat nun deutlich gemacht: Ein sogenannter „Paarvergleich“ genügt.
Warum ist das Urteil so wichtig?
Das Urteil erleichtert Arbeitnehmerinnen (und auch Arbeitnehmern) den Nachweis von Diskriminierung erheblich:
Für eine die Umkehr der Beweislast auslösende Kausalitätsvermutung iSv. § 22 AGG genügt es grundsätzlich, wenn die betroffene Person beweist, dass ihr Arbeitgeber ihr ein niedrigeres Entgelt zahlt als ihrem zum Vergleich herangezogenen Kollegen des anderen Geschlechts, der die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet (vgl. schon BAG 21. Januar 2021 – 8 AZR 488/19 – Rn. 51, BAGE 173, 331; zu den spezifischen Anforderungen bei einem Stücklohnsystem vgl. EuGH 31. Mai 1995 – C-400/93 – [Royal Copenhagen] Rn. 25 ff.)
Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass es objektive Gründe für den Unterschied gibt (z. B. längere Berufserfahrung, besondere Qualifikation oder zusätzliche Verantwortung).
Gelingt dieser Nachweis nicht, kann ein Anspruch auf Anpassung des Gehalts und gegebenenfalls Schadensersatz bestehen.
Damit stärkt das Gericht das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein deutliches Signal für mehr Lohngerechtigkeit. Arbeitnehmerinnen müssen keine komplizierten statistischen Auswertungen mehr vorlegen. Der Vergleich mit einem besserverdienenden Kollegen kann ausreichen, um eine Benachteiligung zu vermuten.
Für Betroffene bedeutet das:
Die Chancen, sich erfolgreich gegen ungleiche Bezahlung zu wehren, sind gestiegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Entgeltbenachteiligung vorliegt, beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen Ihre individuellen Ansprüche.


