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  • Autorenbild: RA Störmer
    RA Störmer
  • 8. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Auch in diesem Jahr gab es wieder einen sehr gut besuchten Erfahrungsaustausch im Sozialgericht Münster zwischen Richterschaft und Prozessbevollmächtigten, bei dem Rechtsanwältin Hiesserich ein Grußwort für den Anwaltsverein Münster hielt.

Mittlerweile ist die Veranstaltung ein "Erfolgsmodell", das bereits an anderer Stelle Nachahmung gefunden hat.


Als Referenten konnten in diesem Jahr Dr. Markos Uyanik (Bundessozialgericht) , Dr. Christian Baudewin (VG Kassel), Heike Schoen sowie Tobias Wissing (beide DRV Westfalen) gewonnen werden, die mit überaus interessanten Vorträgen entscheidend zum Gelingen der Veranstaltung beitrugen.


Dass der Anwaltverein Münster wieder als Mitveranstalter eingebunden war, zeigt, dass das Sozialgericht Münster die Anwaltschaft als wichtige Säule des Rechtsstaats wahr- und ernst nimmt.


Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Veranstaltung im nächsten Jahr erneut stattfinden wird.



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Bild: Dr. N.-C. Himpe, Sozialgericht Münster


von links nach rechts:

Dr. Markos Uyanik (BSG), Dr. Christian Baudewin (VG Kassel), Christian-David Klein (SG Münster), Heike Schoen, Tobias Wissing (beide DRV Westfalen)

  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 14. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Immer mehr Menschen wenden sich an uns wegen teils ganz erheblicher Folgen einer COVID-19-Erkrankung, sei es im Recht der schwerbehinderten Menschen, wegen einer Erwerbsminderungsrente, wegen einer Anerkennung als Arbeitsunfall oder im Pflegeversicherungsrecht.


Daher möchten wir heute aufmerksam machen auf eine ganz aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS e. V.


In Zusammenarbeit mit der Charité in Berlin wurde dort der Praxisleitfaden "Myalgische Ezephelomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CRF) sowie entsprechende Verlaufsformen des Long-COVID bzw. Post-COVIC-Syndroms" entwickelt.


Dieser beinhaltet grundlegende, therapeutisch relevante Informationen zum Krankheitsbild, anwendungsbezogene Hinweise für Abläufe und Fragestellungen in der Praxis sowie evidenzbasierte Informationen zur symptomatischen Behandlung des Krankheitsbilds nach aktuellem Stand der Wissenschaft. Diese werden mit der Erfahrung auf dem Gebiet spezialisierter Expert*innen ergänzt, so die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e. V.


Und weiter: "Inhaltlich führt der Praxisleitfaden vollumfängliche und dennoch knapp formulierte Einblicke in den praktischen Umgang mit dem Krankheitsbild auf. Die Inhalte wurden nach praxisbezogenem Informationsgehalt gewählt und gliedern sich in die Kapitel Klinische Präsentation und Diagnose, Diagnostisches Vorgehen, Therapeutisches Management sowie Codierung und Abrechnung. Häufig auftretende Komorbiditäten und deren Diagnostik und Therapie werden eingehend thematisiert. Einen besonderen Stellenwert erhält die Diagnostik und Therapie einer orthostatischen Intoleranz (OI), die oft in Form eines posturalen orthostatischen Tachykardiesyndroms (PoTS) auftritt. Der Behandlung dieser häufigen Komorbidität im Rahmen einer ME/CFS-Erkrankung ist in Kooperation mit dem CFC und der Klinik für Kardiologie des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC), Campus Virchow-Klinikum, ein kleinerer, eigenständiger Praxisleitfaden gewidmet. Ergänzt wird das Angebot durch zwei PDF-Übersichten zu Diagnostik und Therapie, die zur raschen Orientierung und Rekapitulation im Praxisalltag vorgesehen sind. Damit sollen wichtigste Informationen schnell zur Hand sein und unmittelbar in der Versorgung Anwendung finden."


Zwar richtet sich der Praxisleitfaden vornehmlich an medizinische Fachkreise und soll diese in der Behandlung ME/CFS-erkrankter Personen unterstützen. Allerdings bietet er auch eine Fülle von Informationen für ein nicht-ärztliches Publikum.


Nicht nur in der täglichen anwaltlichen Praxis, sondern sicherlich auch für Betroffene ein sehr hilfreiches und informatives Werk.


Auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS e. V. kann der Leitfaden hier herunter geladen werden:



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  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 22. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Sowohl Post Covid als auch Long Covid sind als Folgen einer Corona-Infektion - leider - in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Dies bedeutet, dass auch in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung teilweise um Leistungen gestritten werden muss. Die Fälle werden dann von den Sozialgerichten entschieden. Nicht wenige Fälle werden vor dem Landessozialgericht als zweiter Instanz fortgesetzt.

Deren Präsident Dr. Jens Blüggel war nun zu Gast in der Sendung "Neugier genügt" auf WDR 5.


Aus der Pressemitteilung des WDR:

"In Folge der Covid-Pandemie rollt eine Welle von Verfahren auf die Sozialgerichte zu. Dr. Jens Blüggel, Präsident Landessozialgericht NRW, erläutert, was Long-Covid- und Post-Covid-Erkrankungen für die Gerichte und die Gesellschaft bedeuten.

"Wir sind sicher: Da kommt etwas auf uns zu", sagt Dr. Jens Blüggel, Präsident des Landessozialgerichts in Essen. Dabei geht es um die Erwerbsunfähigkeit oder die Schwerbehinderung aufgrund der Folgen von Covid-Erkrankungen, also von Long- und Post-Covid. Die Sozialgerichte sind mit einer Welle der Anerkennung von Gesundheitsschäden als Folge der Corona-Infektion konfrontiert.

Beim Landessozialgericht landen die Fälle des Sozialrechts, gegen die nach einer Entscheidung beim Sozialgericht Berufung eingelegt wurde. Es geht um die Leistungen von Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Die Situation bei Corona-Folgeerkrankungen ist vielschichtig und komplex. Zum Beispiel, weil es ganz verschiedene medizinische Fachgebiete gibt, die damit befasst sind. Oder weil die Erkrankungen unterschiedich eingeschätzt werden. Es braucht also eine fachliche Klärung und auch eine Normierung für die vielen Entscheidungen. Daran wird im Hintergrund intensiv gearbeitet.

Dr. Jens Blüggel, geboren 1967, ist seit Juni 2023 Präsident des Landessozialgerichts NRW. Er sieht es nicht bloß als Aufgabe des Gerichts an, Recht zu sprechen, sondern das Recht auch zu erklären. Er plädiert für Reformen zur Vereinfachung des Sozialrechts: "Die Menschen scheitern nicht nur an der Verständlichkeit des Rechts, sie scheitern auch an der Komplexität des Rechtssystems. Insbesondere machen Sie Ansprüche aus Unwissenheit oder Überforderung gar nicht geltend, obwohl ihnen diese Ansprüche zustehen.".


Ein ebenso wichtiges wie interessantes Interview, das wir unbedingt zum Nachhören als Podcast enpfehlen!




Präsident des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Dr. Jens Blüggel
Präsident des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Dr. Jens Blüggel


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Ein Notizbuch und eine Tastatur vor einem Computer-Bildschirm.

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„Professionelle, kompetente Beratung. Für mich die erste Adresse für Rechtsfragen, kann ich sehr weiter empfehlen.“ 

Klaus B.

Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte
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