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Autorenbild: RA StörmerRA Störmer

Wir danken allen Leserinnen und Lesern dieses Blogs, allen Mandantinnen und Mandanten sowie all denjenigen, die sonst noch mit uns in 2024 vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben!



Im neuen Jahr sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns, wenn Sie uns auch in 2025 die Treue halten.


Ab dem 01. Januar 2025 soll die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dafür sorgen, dass die vielfach unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.


Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.


Weitere Informationen können der Presseerklärung des G-BA entnommen werden.

Autorenbild: RA StörmerRA Störmer

Am 13.11.2024 hatte das Sozialgericht Münster Prozessbevollmächtigte, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden- und Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.


Die sehr gut besuchte Veranstaltung fand statt im Rahmen des 70-jährigen Bestehens des Sozialgerichts Münster.


Nach dem Präsidenten des Sozialgerichts Ulrich Scheer sprach Rechtsanwältin Hiesserich ein Grußwort für den Anwaltverein Münster.


Hier die Pressemitteilung des Sozialgerichts:



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Ein Notizbuch und eine Tastatur vor einem Computer-Bildschirm.

Aus unseren Google-Bewertungen:

„Professionelle, kompetente Beratung. Für mich die erste Adresse für Rechtsfragen, kann ich sehr weiter empfehlen.“ 

Klaus B.

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