STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Gesetzliche Unfallversicherung

Sie hatten einen Arbeitsunfall oder leiden unter einer Berufskrankheit und möchten deshalb Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen ? Wenn sich die Umsetzung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft schwierig gestaltet, unterstützen wir Sie als kompetente Ansprechpartner bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Diese sind im Wesentlichen im SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt und reichen von der Prävention (z. B. durch den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) bis zu den Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören vor allen die Heilbehandlung (z. B. durch ärztliche und zahnärtzliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege sowie die Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben in der Gemeinschaft und bei Pflegebedürftigkeit sowie Renten, Beihilfen und Abfindungen.

Ein äußerst umfangreiches Gebiet also, auf dem wir Ihnen gerne behilflich sind. Sprechen Sie uns einfach an ! 

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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