STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Kosten

Nach der Erteilung  eines Mandates werden wir für Sie als Dienstleister tätig. Für diese Dienstleistung fallen Kosten an, die sich jedoch anders als auf dem freien Markt aus genau festgelegten gesetzlichen Regelungen ergeben (seit dem 01.07.2004 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten zu decken.

Welche davon für Sie in Betracht kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Diese besprechen wir, sofern Sie es wünschen, bereits zu Beginn des Mandats mit Ihnen und beziehen sie in die Bearbeitung mit ein.

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten kommen in Betracht:

  • Möglicherweise sind Sie über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert, so dass von dort die Kosten ganz oder teilweise getragen werden.
  • Sind Ihre finanziellen Spielräume begrenzt, so ist dies kein Hinderungsgrund für eine Rechtsberatung, Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. In diesem Fall kommt für Sie die Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Frage.
Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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