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Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitgeteilt hat, wird die befristete Regelung, nach der die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, um ein Jahr bis Ende 2025 verlängert.

Damit bleibt die Behandlungsoption für Patientinnen mit einem Lipödem im Stadium III bis zu einer abschließenden Entscheidung des G-BA erhalten.


Ausführliche Informationen hat der G-BA in seiner Pressemitteilung vom 19.09.2024 zusammen gestellt.

  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 11. Sept. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett das Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. Hierdurch sollen faire Arbeitsbedingungen gesichert sowie Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche unterbunden werden.


Die in 2019 eingeführte Regelung hat dazu geführt, dass viele Subunternehmer ihre Zuverlässigkeit durch Präqualifikationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachweisen und sich die Beitragsehrlichkeit in der Branche deutlich erhöht hat. So ist von 2019 bis 2022 der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in der Post-, Kurier- und Expressbranche um 5 Prozentpunkte auf 79 Prozent gestiegen. Sozialversicherungsträger konnten bisher nicht gezahlte Beiträge von fast 500.000 Euro von Generalunternehmern einziehen.


Die nun erfolgte Entfristung der Regelung soll daher auch langfristig dem Schutz von Beschäftigten und von ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb in einer Branche dienen, die mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

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