top of page

Ab dem 01. Januar 2025 soll die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dafür sorgen, dass die vielfach unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.


Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.


Weitere Informationen können der Presseerklärung des G-BA entnommen werden.

  • Autorenbild: RA Störmer
    RA Störmer
  • 22. Nov. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Am 13.11.2024 hatte das Sozialgericht Münster Prozessbevollmächtigte, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden- und Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.


Die sehr gut besuchte Veranstaltung fand statt im Rahmen des 70-jährigen Bestehens des Sozialgerichts Münster.


Nach dem Präsidenten des Sozialgerichts Ulrich Scheer sprach Rechtsanwältin Hiesserich ein Grußwort für den Anwaltverein Münster.


Hier die Pressemitteilung des Sozialgerichts:



  • Autorenbild: RA Störmer
    RA Störmer
  • 18. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Okt. 2024

Wir freuen uns sehr, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm mit Beschluss vom 08.10.2024 Rechtsanwältin Hiesserich zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt hat.


So wird sie auch weiterhin unsere Mandantschaft qualifiziert und engagiert in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aller Art begleiten und vertreten.

Urkunde Fachanwältin für Arbeitsrecht Rechtsanwältin Hiesserich
Fachanwältin für Arbeitsrecht


Bildschirmfoto 2024-10-18 um 10.50.52.png
Ein Notizbuch und eine Tastatur vor einem Computer-Bildschirm.

Aus unseren Google-Bewertungen:

„Professionelle, kompetente Beratung. Für mich die erste Adresse für Rechtsfragen, kann ich sehr weiter empfehlen.“ 

Klaus B.

Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte
Kolpingstraße 4, 48565 Steinfurt
0 25 52 / 61 02 41 – mobil 0176 / 315 40 153
mail@st-sh.de

bottom of page