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  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 14. Sept. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Immer mehr Menschen wenden sich an uns wegen teils ganz erheblicher Folgen einer COVID-19-Erkrankung, sei es im Recht der schwerbehinderten Menschen, wegen einer Erwerbsminderungsrente, wegen einer Anerkennung als Arbeitsunfall oder im Pflegeversicherungsrecht.


Daher möchten wir heute aufmerksam machen auf eine ganz aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS e. V.


In Zusammenarbeit mit der Charité in Berlin wurde dort der Praxisleitfaden "Myalgische Ezephelomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CRF) sowie entsprechende Verlaufsformen des Long-COVID bzw. Post-COVIC-Syndroms" entwickelt.


Dieser beinhaltet grundlegende, therapeutisch relevante Informationen zum Krankheitsbild, anwendungsbezogene Hinweise für Abläufe und Fragestellungen in der Praxis sowie evidenzbasierte Informationen zur symptomatischen Behandlung des Krankheitsbilds nach aktuellem Stand der Wissenschaft. Diese werden mit der Erfahrung auf dem Gebiet spezialisierter Expert*innen ergänzt, so die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e. V.


Und weiter: "Inhaltlich führt der Praxisleitfaden vollumfängliche und dennoch knapp formulierte Einblicke in den praktischen Umgang mit dem Krankheitsbild auf. Die Inhalte wurden nach praxisbezogenem Informationsgehalt gewählt und gliedern sich in die Kapitel Klinische Präsentation und Diagnose, Diagnostisches Vorgehen, Therapeutisches Management sowie Codierung und Abrechnung. Häufig auftretende Komorbiditäten und deren Diagnostik und Therapie werden eingehend thematisiert. Einen besonderen Stellenwert erhält die Diagnostik und Therapie einer orthostatischen Intoleranz (OI), die oft in Form eines posturalen orthostatischen Tachykardiesyndroms (PoTS) auftritt. Der Behandlung dieser häufigen Komorbidität im Rahmen einer ME/CFS-Erkrankung ist in Kooperation mit dem CFC und der Klinik für Kardiologie des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC), Campus Virchow-Klinikum, ein kleinerer, eigenständiger Praxisleitfaden gewidmet. Ergänzt wird das Angebot durch zwei PDF-Übersichten zu Diagnostik und Therapie, die zur raschen Orientierung und Rekapitulation im Praxisalltag vorgesehen sind. Damit sollen wichtigste Informationen schnell zur Hand sein und unmittelbar in der Versorgung Anwendung finden."


Zwar richtet sich der Praxisleitfaden vornehmlich an medizinische Fachkreise und soll diese in der Behandlung ME/CFS-erkrankter Personen unterstützen. Allerdings bietet er auch eine Fülle von Informationen für ein nicht-ärztliches Publikum.


Nicht nur in der täglichen anwaltlichen Praxis, sondern sicherlich auch für Betroffene ein sehr hilfreiches und informatives Werk.


Auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS e. V. kann der Leitfaden hier herunter geladen werden:




  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 22. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Sowohl Post Covid als auch Long Covid sind als Folgen einer Corona-Infektion - leider - in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Dies bedeutet, dass auch in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung teilweise um Leistungen gestritten werden muss. Die Fälle werden dann von den Sozialgerichten entschieden. Nicht wenige Fälle werden vor dem Landessozialgericht als zweiter Instanz fortgesetzt.

Deren Präsident Dr. Jens Blüggel war nun zu Gast in der Sendung "Neugier genügt" auf WDR 5.


Aus der Pressemitteilung des WDR:

"In Folge der Covid-Pandemie rollt eine Welle von Verfahren auf die Sozialgerichte zu. Dr. Jens Blüggel, Präsident Landessozialgericht NRW, erläutert, was Long-Covid- und Post-Covid-Erkrankungen für die Gerichte und die Gesellschaft bedeuten.

"Wir sind sicher: Da kommt etwas auf uns zu", sagt Dr. Jens Blüggel, Präsident des Landessozialgerichts in Essen. Dabei geht es um die Erwerbsunfähigkeit oder die Schwerbehinderung aufgrund der Folgen von Covid-Erkrankungen, also von Long- und Post-Covid. Die Sozialgerichte sind mit einer Welle der Anerkennung von Gesundheitsschäden als Folge der Corona-Infektion konfrontiert.

Beim Landessozialgericht landen die Fälle des Sozialrechts, gegen die nach einer Entscheidung beim Sozialgericht Berufung eingelegt wurde. Es geht um die Leistungen von Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Die Situation bei Corona-Folgeerkrankungen ist vielschichtig und komplex. Zum Beispiel, weil es ganz verschiedene medizinische Fachgebiete gibt, die damit befasst sind. Oder weil die Erkrankungen unterschiedich eingeschätzt werden. Es braucht also eine fachliche Klärung und auch eine Normierung für die vielen Entscheidungen. Daran wird im Hintergrund intensiv gearbeitet.

Dr. Jens Blüggel, geboren 1967, ist seit Juni 2023 Präsident des Landessozialgerichts NRW. Er sieht es nicht bloß als Aufgabe des Gerichts an, Recht zu sprechen, sondern das Recht auch zu erklären. Er plädiert für Reformen zur Vereinfachung des Sozialrechts: "Die Menschen scheitern nicht nur an der Verständlichkeit des Rechts, sie scheitern auch an der Komplexität des Rechtssystems. Insbesondere machen Sie Ansprüche aus Unwissenheit oder Überforderung gar nicht geltend, obwohl ihnen diese Ansprüche zustehen.".


Ein ebenso wichtiges wie interessantes Interview, das wir unbedingt zum Nachhören als Podcast enpfehlen!




Präsident des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Dr. Jens Blüggel
Präsident des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Dr. Jens Blüggel


Am 9. Juli 2025 war Rechtsanwältin Hiesserich zu Gast bei Steffi Beyrich, der Pressesprecherin und Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer.

Eine absolute Ehre, denn in diesen mehrfach preisgekrönten Podcast kommt man nur auf Einladung.

Steffi Beyrich und Viola Hiesserich haben hier einmal das Sozialrecht von unterschiedlichen Seiten beleuchtet und auf diese Weise mit so manchem Vorurteil, das derzeit die Runde macht, aufgeräumt.


Einfach mal rein hören!

Rechtsanwältin Hiesserich im Gespräch mit Steffi Beyrich, der Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer
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Ein Notizbuch und eine Tastatur vor einem Computer-Bildschirm.

Aus unseren Google-Bewertungen:

„Professionelle, kompetente Beratung. Für mich die erste Adresse für Rechtsfragen, kann ich sehr weiter empfehlen.“ 

Klaus B.

Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte
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