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  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 2. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer neuen Broschüre anschaulich und übersichtlich alle wichtigen Beträge, die Leistungsempfänger nach dem SGB XII erhalten können, zusammen gefasst.


Hierzu gehören vor allem


  • Regelbedarfe/Regelsätze (Anlage zu § 28 SGB XII)

  • persönlicher Schulbedarf (Anlage zu § 34 SGB XII)

  • Barbetrag in stationären Einrichtungen (§27b Asb. 2 SGB XII)

  • Mehrbedarf bei dezentralter Warmwassererzeugung (§ 30 Abs. 7 SGB XII)

  • Blindenhilfe (§ 72 Abs. 2 SGB XII)

  • Grundbetrag der Einkommensgrenze für Leistungen nach dem 5. - 9. Kapitel


Die Broschüre finden Sie auf der Internetseite des BMAS, wo sie als pdf-Datei eingesehen und herunter geladen werden kann.

  • Autorenbild: RA Störmer
    RA Störmer
  • 24. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Wir danken allen Leserinnen und Lesern dieses Blogs, allen Mandantinnen und Mandanten sowie all denjenigen, die sonst noch mit uns in 2024 vertrauensvoll zusammen gearbeitet haben!



Im neuen Jahr sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns, wenn Sie uns auch in 2025 die Treue halten.


Ab dem 01. Januar 2025 soll die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dafür sorgen, dass die vielfach unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.


Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.


Weitere Informationen können der Presseerklärung des G-BA entnommen werden.

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Ein Notizbuch und eine Tastatur vor einem Computer-Bildschirm.

Aus unseren Google-Bewertungen:

„Professionelle, kompetente Beratung. Für mich die erste Adresse für Rechtsfragen, kann ich sehr weiter empfehlen.“ 

Klaus B.

Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte
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