STÖRMER & HIESSERICH
Rechtsanwälte - Fachanwälte
Stephan Störmer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Störmer ist als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Ihr Ansprechpartner für alle strafrechtliche Belange.
Sollten Sie von einem Gericht aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, so ist Rechtsanwalt Störmer grds. bereit, Sie auch als solcher zu verteidigen.
Rechtsanwalt Störmer berät und vertritt Sie außerdem als Fachanwalt für Sozialrecht umfassend und kompetent in allen Fragen des Sozialrechts.
Im Überblick
seit Februar 2024
seit 2021
2021
seit 2020
2014
2013
seit 2012
2009
seit 2009
2007
2006
Mitglied der 9. Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte
im Lande Nordrhein-Westfalen
Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften
am Landgericht Münster
15-jähriges Jubiläum der Kanzlei Störmer & Hiesserich am Standort Steinfurt Borghorst
Tätigkeit im Gnadenverfahren in Landgerichtsbezirk Münster
Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
Erfolgreiche Absolvierung des Fachanwalts-Lehrgangs "Strafrecht" bei "Fachseminare von Fürstenberg"
Tätigkeit im Strafverteidiger-Notdienst des Vereins der Rechtsanwälte und Notare in Münster e. V.
Ernennung zum Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierung mit dem Siegel "Qualität durch Fortbildung" durch die Bundesrechtsanwaltskammer
Erfolgreiche Absolvierung des Fachanwalts-Lehrgangs "Sozialrecht" bein Deutschen Anwaltsinstitut
Teilnahme am Fach-Lehrgang "Arbeitsrecht" beim Dt. Anwaltsinstitut
Gründung der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt
Im Einzelnen
Aufgewachsen in Westfalen, legte Rechtsanwalt Störmer 1994 am Reismann-Gymnasium in Paderborn das Abitur ab. Daran schloß sich der Wehrdienst am Standort Augustdorf an.
Von 1996 bis 2002 studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Während dieser Zeit arbeitete er am Institut für Öffentliches Recht und Politik bei Prof. Dr. Bodo Pieroth. Sein Studium beendete er im Januar 2003 erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen als Diplom-Jurist.
Darauf folgte das Rechts-Referendariat beim Landgericht Münster, das Herr Störmer im Sommer 2005 erfolgreich vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.
Rechtsanwalt Störmer absolvierte im Frühjahr 2006 den Fachlehrgang für Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut.
Es folgte ebenfalls beim Deutschen Anwaltsinstitut der Fachanwaltslehrgang im Sozialrecht.
Im Herbst 2009 hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Störmer zum Fachanwalt für Sozialrecht ernannt.
Es folgte sodann in 2013 die erfolgreiche Absolvierung des Fachlehrgangs für Strafrecht bei Fachseminare von Fürstenberg, so dass Herr Störmer in 2014 auch zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt wurde und Sie insofern bundesweit vertritt.
Da sich Rechtsanwalt Störmer zusätzlich zu seinen Fachgebieten auch in anderen rechtlichen Bereichen umfassend juristisch fortbildet, hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer ihn als einen der ersten Rechtsanwälte im Bereich Steinfurt 2009 mit dem Qualitätssiegel „Qualität durch Fortbildung“ ausgezeichnet.
Herr Störmer ist Mitglied des Vereins der Rechtsanwälte und Notare Münster e. V. und seit 2012 Mitglied des Strafverteidiger-Notdienstes im Landgerichtsbezirk Münster.
Seit 2020 ist Rechtsanwalt Störmer am Landgericht Münster in Gnadensachen tätig, seit 2021 leitet er ebenfalls am Landgericht Münster Referendar-Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht.
In 2024 wurde Rechtsanwalt Störmer zudem in die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen gewählt.