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AutorenbildRAin Hiesserich

Dauerhafter Schutz für Paketboten

Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett das Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. Hierdurch sollen faire Arbeitsbedingungen gesichert sowie Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche unterbunden werden.


Die in 2019 eingeführte Regelung hat dazu geführt, dass viele Subunternehmer ihre Zuverlässigkeit durch Präqualifikationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachweisen und sich die Beitragsehrlichkeit in der Branche deutlich erhöht hat. So ist von 2019 bis 2022 der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in der Post-, Kurier- und Expressbranche um 5 Prozentpunkte auf 79 Prozent gestiegen. Sozialversicherungsträger konnten bisher nicht gezahlte Beiträge von fast 500.000 Euro von Generalunternehmern einziehen.


Die nun erfolgte Entfristung der Regelung soll daher auch langfristig dem Schutz von Beschäftigten und von ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb in einer Branche dienen, die mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

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