STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Opferberatung und -Vertretung

Häufig stehen, gerade in spektakulären Strafverfahren, im Wesentlichen die Täter und ihre Persönlichkeit im Fokus der Öffentlichkeit.

Dabei wird oft übersehen, dass viele Opfer, gerade von Gewaltstraftaten, nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche seelische Verletzungen davon getragen haben, unter denen sie im Gegensatz zu den meisten Tätern nicht selten ein Leben lang leiden. Dies hinterläßt häufig ein Gefühl der Hilflosigkeit und Überforderung, letztlich manchmal die Einschätzung, "sowieso nichts tun zu können" und ohne Unterstützung allein da zu stehen.

An dieser Stelle bietet Ihren Rechtsanwalt Störmer das nötige Einfühlungsvermögen sowie die zugleich konsequente Vertretung Ihrer Rechte. Zunächst werden hierzu im absolut vertraulichen persönlichen Gespräch die bestehenden Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Ziele erörtert. Sodann erfolgt die gemeinsame Entscheidung, auf welchen Wegen und mit welchen Mitteln diese Ziele am effizientesten und dennoch zugleich am wenigsten belastend für Sie erreicht werden können. Hierzu gehört, dass sämtliche Korrespondenz mit Behörden und Gerichten einschließlich der Akteneinsicht durch Herrn Störmer übernommen wird, um Sie vor weiteren direkten Konfrontationen mit dem Erlebten zu schützen. Des weiteren wird Sie Rechtsanwalt Störmer auf Wunsch bei polizeilichen und gerichtlichen Vernehmungen begleiten. 

Strafrechtlich bestehen im Wege der Nebenklage auch für Opfer weitreichende Rechte. Hierzu gehören unter anderem das Recht, während das Strafverfahrens ständig anwesend zu sein, dem Täter und etwaigen Zeugen Fragen zu stellen und durch Beweisanträge Einfluss auf den Verlauf des Strafverfahrens zu nehmen.

Ferner besteht die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche bereits im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend zu machen. Dies hat den Vorteil, dass ein weiterer zeit- und nervenaufreibender Zivilprozess, in dem Sie erneut mit den Geschehnissen konfrontiert werden, vermieden werden kann.

Schließlich kann im Rahmen des Gewaltschutzes eine (einstweilige) Anordnung erwirkt werden, falls eine Körper-, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung zu befürchten steht. Gleiches gilt für sogenanntes "Stalking". In diesen Fällen kann das Gericht anordnen, dass der/die TäterIn sich Ihnen weder persönlich noch in anderer Art und Weise (z. B. per Telefon, SMS, E-Mail oder über soziale Netzwerke) nähern oder mit Ihnen Kontakt aufnehmen darf. Ferner kann eine Wohnungsverweisung ausgesprochen werden.

Ihr individuelles Anliegen klärt Rechtsanwalt Störmer auf Wunsch gern in einem persönlichen Gespräch. 

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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