STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

I. Mietrecht

Im Mietrecht können sich vielfältige Probleme von Anbahnung und Abschluss des Mietvertrages über seine Durchführung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses ergeben.

Dies beginnt bei der Vertragsgestaltung und reicht über Fragen der Mietkaution, der Untermiete, der Duldung von Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen bis zur Betriebskostenabrechnung und zur Mieterhöhung.

Hinsichtlich der Beendigung des Mietverhältnisses spielt die Räumungsklage eine erhebliche Rolle.

Schließlich ergibt sich in vielen Fällen Beratungs- und Vertretungsbedarf hinsichtlich der Durchsetzung der Räumung auf Vermieter- und bezüglich der Abwehr der zwangsweisen Räumung auf Mieterseite.

Bei all Ihren Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, sprechen Sie uns einfach an.

 

Unser besonderer Service für Sie: Begleitung bei Wohnungsübergaben.  

Wird eine Mietwohnung übergeben, so ist es im Sinne beider Parteien, den Wohnungszustand im Zeitpunkt der Übergabe möglichst genau festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei kommt der Dokumentation im Rahmen eines Übergabeprotokolls erhebliche Bedeutung zu. Da die zu berücksichtigenden Aspekte teilweise einen erheblichen Umfang annehmen und auch vermeintliche Kleinigkeiten sich später als bedeutsam erweisen können, bieten wir Ihnen unsere fachliche Unterstützung an. Steht also bei Ihnen eine Wohnungsübergabe bevor, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns, damit wir unsere Teilnahme am Übergabetermin mit Ihnen koordinieren können.

 

II. Wohnungseigentumsrecht

Wohnen Sie nicht zur Miete, sondern in den eigenen vier Wänden und befinden sich diese in einem Mehrfamilienhaus, dann können sich gerade hieraus spezielle Rechtsfragen ergeben.

Dabei geht es in der Regel um die Begründung des Wohnungseigentums, um die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die daraus resultierenden Probleme, die ordnungsgemäße Verwaltung sowie das Wohnungserbbau- und das Dauerwohnrecht.

Auch in diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie gern.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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