STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Eigenfinanzierung

Grundsätzlich hat zunächst derjenige, der den Mandatsauftrag erteilt, für die Kosten selbst einzustehen. Rückgriffsmöglichkeiten gegen Dritte, zum Beispiel den unterlegenen Gegner oder auch eine Rechtsschutzversicherung, ändern daran nichts.

Wenn Sie zunächst einen Überblick über Ihr Anliegen bekommen möchten, bietet sich eine Erstberatung an. Nach Vorlage Ihrer  Unterlagen informieren wir Sie dabei persönlich oder telefonisch über die wesentlichen Aspekte. Auf besonderen Wunsch erfolgt die Erstberatung auch schriftlich. Dabei treten wir nicht nach außen in Erscheinung, Sie allein haben Kenntnis über unsere Mandatierung. Die Gebühren einer Erstberatung richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Sache und sind gesetzlich in der Höhe begrenzt. 

Die Erstberatung ist jedoch keine Voraussetzung, wenn Sie sich außergerichtlich durch uns vertreten lassen möchten. Bei der außergerichtlichen Vertretung nehmen wir nach Absprache mit Ihnen in der Regel zunächst schriftlichen Kontakt mit der Gegenseite auf. Dazu gehört auch der Schriftverkehr mit Behörden. Bei Bedarf und auf Wunsch nehmen wir für Sie bzw. mit Ihnen an Orts- und Erörterungsterminen teil. Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Erarbeitung von Vertragsentwürfen auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.

Schließlich bieten wir Ihnen im gerichtlichen Bereich ein breites Spektrum anwaltlicher Tätigkeit zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an.

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich richtet sich die Höhe der Gebühren in vielen Fällen nach dem Gegenstandswert. Es sind jedoch auch Zeitvergütungen und Pauschalvereinbarungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir in der Gestaltung unserer Gebühren nicht frei, sondern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden sind. Wir sind insofern gesetzlich verpflichtet, keine geringeren Gebühren oder Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern als vom RVG vorgesehen. Neben diesem Grundsatz sind wir bei der Ermittlung Ihrer individuellen Kosten an eine Reihe weiterer gesetzlicher Vorgaben gebunden. Wir bitten daher, auch im Interesse aller anderen Mandanten, um Verständnis, dass die Ihnen genannten Gebühren in jedem Einzelfall verbindlich und nicht verhandelbar sind.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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