STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Beratungshilfe 

Auch wenn die finanziellen Möglichkeiten beengt sind, so hat in Deutschland grundsätzlich jeder die Möglichkeit, seine Rechte auch außergerichtlich durchzusetzen oder sich gegen Angriffe zu verteidigen. Zu diesem Zweck ist die Beratungshilfe gesetzlich geregelt.

Auf Antrag erhalten Sie Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren und in obligatorischen Güteverfahren auf den Gebieten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verfassungsrechts, des Verwaltungsrechts und des Sozialrechts. Davon sind sowohl Beratung als auch Vertretung umfasst. Im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten wird lediglich Beratung gewährt.

Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk Sie wohnen. Wir empfehlen, eine aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Ihren Bescheid über ALG I oder II, Ihren Mietvertrag sowie alle Unterlagen über eventuelle weitere Verpflichtungen dort vorzulegen. Bei Bewilligung erhalten Sie, sofern Sie persönlich beim Amtsgericht vorsprechen, direkt einen Beratungshilfeschein ausgehändigt. Dieser deckt grundsätzlich alle außergerichtlichen Kosten ab. Ihnen verbleibt lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 15,- €. Ein Beitrag, der angesichts der damit verbundenen Möglichkeiten nicht zu hoch erscheint.

Für Interessierte hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Informationen sowie das Antragsformular mit Ausfüllhinweisen auf seiner Seite zur Verfügung gestellt.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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