STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Zeugenbeistand 

Sie haben eine "offizielle" Ladung bekommen und sollen nun bei der Polizei oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeugin oder als Zeuge aussagen ?

Hiermit sollten Sie nicht leichtfertig umgehen !

Als Zeuge bzw. Zeugin sind Sie, wenn Sie aussagen, verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Sonst können Sie bestraft werden, und zwar, wenn Sie unter Eid stehen, auch dann, wenn Sie fahrlässig die Unwahrheit sagen. Wegen eines Meineides i. S. d. § 154 StGB liegt dabei die Strafe grundsätzlich nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe !

In komplizierter gelagerten Fällen empfiehlt es sich daher, rechtzeitig vorher Rechtsrat einzuholen. Denn auch wenn Sie selbst nicht Partei des Verfahrens sind, sondern vielmehr im Rahmen der Beweisermittlung bzw. einer Beweisaufnahme befragt werden sollen, so sind Sie dennoch nicht bloßes "Objekt des Verfahrens". Vielmehr haben auch Sie besondere Rechte, die Ihrem Schutz dienen. Auf Wunsch erläutert Rechtsanwalt Störmer diese Rechte mit Ihnen im persönlichen Gespräch, damit Sie nicht unvorbereitet aussagen müssen. Falls notwendig, wird Rechtsanwalt Störmer Sie darüber hinaus auch bei Ihrer Aussage begleiten.

Bitte stimmen Sie rechtzeitig vorher die entsprechenden Termine mit uns ab !

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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