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Anwälte Steinfurt Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Sie sind beim Autofahren, Fahrradfahren oder als Fußgängerin oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt worden ?

Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für die entstanden Personen- und Sachschäden aufkommen muss. Hier ist eine zügige Schadensfeststellung und rechtlich verwertbare Dokumentation unerlässlich. Welche Ansprüche Sie geltend machen können oder welche im umgekehrten Fall auf Sie zukommen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Gerne klären wir Ihre Möglichkeiten mit Ihnen gemeinsam.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter der Rubrik „Schadensersatz“.

 

Sie sind geblitzt worden ? Ihnen droht ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot ?

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Führerscheinproblem schnell und unverbindlich zu melden ! Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Ebenso klären wir mit Ihnen Ihre Fragen rund um die MPU wegen Alkohol, Drogen und Punkten sowie zur ärztlichen GA, zur Sperrfristverkürzung, zur Nachschulung und zum Punkteabbau sowie zum Abstinenzcheck.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf !

 

In gravierenden strafrechtlich relevanten Fällen steht Ihnen rund um die Uhr der Strafverteidiger-Notdienst im Landgerichtsbezirk Münster zur Verfügung, dessen Bereitschaftsdienst auch außerhalb der üblichen Kanzlei-Zeiten unter 0170 / 77 22 141 erreichbar ist. 

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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