STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

(Schwer-)behinderungen 

(Schwer-)behinderte Menschen haben das Recht, in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dazu müssen alle Lebensbereiche so gestaltet sein, dass eine Chancengleichheit dauerhaft erreicht werden kann. Hierzu gehört nicht nur die Gleichstellung im öffentlichen Bereich. Auch die Nutzung barrierefreier Verkehrsmittel, behindertengerecht ausgestattete Gebäude und die ungehinderte Benutzung moderner Medien sollte selbstverständlich sein. 

Um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder diesen entgegenzuwirken, erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und weiteren für die Rehabilitationsträger geltenden Gesetzen.

Hierzu gehören: 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Dabei soll den Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen und auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. Ganz besondere Beachtung sollen die Bedürfnisse behinderter Kinder finden.

 

Für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen sieht das SGB IX besondere Rechte vor.

Hierzu gehören spezielle Arbeitgeberpflichten ebenso wie die Interessenwahrnehmung durch Schwerbehindertenvertretungen. Ferner ist die Beteiligung der Integrationsämter, der Bundesagentur für Arbeit sowie von Integrationsfachdiensten ebenso geregelt wie die Inanspruchnahme von Integrationsprojekten, die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen sowie die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr. 

Schließlich ist der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen praktisch von erheblicher Bedeutung.

Wie also unschwer zu erkennen ist, handelt es sich beim Schwerbehindertenrecht um ein großes Gebiet, das zahlreiche Einzelprobleme mit sich bringen kann. Wann immer Sie also befürchten, in Ihren besonderen Rechten beeinträchtigt zu sein oder zu werden, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf !

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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