STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Schadensersatzrecht

Ist ein Schaden entstanden, muss schnellstmöglich geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist und wie der Schaden ersetzt werden kann bzw. muss.

Grundsätzlich gilt, dass der Zustand wieder hergestellt werden muss, der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Erst, wenn dieses nicht möglich ist, kann der Schadensersatz auch in einer Geldzahlung bestehen. Schließlich ist auch der Ersatz immaterieller Schäden möglich.

Häufig stellt sich die Frage nach der Zahlung eines Schmerzensgeldes. Letztlich hängt die Beurteilung immer von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Jeder Einzelfall muss daher gesondert betrachtet werden. Eine nicht unerhebliche Rolle spielt dabei, wer welchen Beitrag zum Eintritt des Schadens geleistet hat.

Gleich, ob Personen- oder Sachschaden gilt es für alle Beteiligten in ihrem jeweils eigenen Interesse, den Schadensumfang so schnell wie möglich festzustellen und zu dokumentieren. Hierbei sind wir Ihnen auf Wunsch ebenso behilflich wie bei der außergerichtlichen Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung einerseits sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen andererseits.

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist das Schadensersatzrecht im Bereich der Verkehrsunfälle und bei der Schadensverursachung durch Tiere. In beiden Fällen sind wiederum häufig Haftpflichtversicherungen involviert, die naturgemäß ein erhebliches Interesse daran haben, den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Insofern ist es für den Anspruchsteller ratsam, so schnell wie möglich eigenen Rechtsrat einzuholen. 

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
Google+