STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Reiserecht 

Die schönste Traumreise kann schnell zum Alptraum werden, wenn sich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben.

Diese können reichen von Problemen, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann über Verzögerungen bei der An- und Abreise bis hin zu unangenehmen Sitationen am Reiseort, z. B. dem verdreckten oder viel zu lauten Hotelzimmer, völlig falscher Unterbringung oder verdorbener bzw. sogar giftiger Verpflegung. Reisemängel gibt es so zahlreich wie den sprichwörtlichen Sand am Meer. Sprechen Sie uns deshalb an, wir klären dann gerne Ihren konkreten Fall und Ihre Rechte mit Ihnen.

Übrigens: Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (also §§ 651 c bis 651 f BGB) müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden; nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war, § 651 g BGB

Je früher Sie sich also an uns wenden, um so effektiver können wir Ihre Rechte für Sie wahrnehmen.

 

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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