STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Kauf- und Gewährleistungsrecht

Ob Brötchen oder Schrankwand, für beides gelten ebenso wie für fast alle anderen Dinge die gleichen Regelungen, was Kauf und Gewährleistung angeht.

Je nach Gegenstand kann es jedoch zu mehr oder weniger Problemen kommen. Welche Rechte hat man beispielsweise, wenn ein Gegenstand nicht geliefert werden kann, wenn er nicht den vorherigen Vereinbarungen entspricht oder beschädigt ist ?

Welche Folgen hat es, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden ?

Immer mehr Kaufverträge werden über das Internet abgeschlossen, zum Teil auch ohne Kenntnis dessen, dass man überhaupt Verpflichtungen eingegangen ist.

Was muss beachtet werden, wenn man an der Haustür überrumpelt wurde und nun einen Kauf rückgängig machen möchte ?

 

Zu diesen und vielen weiteren Fragen beraten wir Sie gern. Ebenso setzen wir Ihre Rechte sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer gerichtlich durch.

Wurde der Kauf bereits einseitig abgewickelt, die Gegenseite zahlt oder liefert jedoch nicht, so übernehmen wir auch die Zwangsvollstreckung für Sie.

Gern klären wir die Möglichkeiten Ihres individuellen Falls mit Ihnen.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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